Was gehört nicht zu unseren Aufgaben?
Als Berufsbetreuer helfe ich nicht im Haushalt meiner Betreuten und übernehme nicht die Einkäufe. Die Krankenpflege führe ich nicht durch.
Soweit es vom Betreuungsgericht so angeordnet ist, organisiere ich jedoch die notwendige Krankenpflege oder die Hilfe für den Einkauf und den Haushalt.