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Wie bekommt man Betreuung?

Eine Betreuung kann grundsätzlich von einer betroffenen Person selbst oder von jedem Bürger beim Amtsgericht oder bei den Betreuungsstellen angeregt werden.

In den überwiegenden Fällen werden Betreuungen über die Sozialdienste in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, den Angehörigen, das Gesundheitsamt oder anderen Behörden beim Betreuungsgericht angeregt. Es wird auf verschiedene Weise geprüft, ob eine Betreuung notwendig ist.

Die "Chemie" zwischen der betreuten Person und dem Betreuer sollte stimmen. Dazu gibt es Anhörungstermine mit dem Gericht. Die dazu im Zusammenhang stehenden Prozedere werden bei auskunftsgebenden Behörden (Betreuungstellen / Gerichten) und Broschüren sowie Internetseiten genau erklärt.

Kurz um: Wenn Sie für sich selbst oder für jemanden anderen die Einrichtung einer Betreuung für "ratsam" oder "sinnvoll" halten, wenden Sie sich an die zuständige Betreuungsstelle oder an das zuständige Betreuungsgericht.

Der erste Schritt ist einfach: Nicht die "112" der Feuerwehr, sondern die "115" des Behördenwegweisers verbindet Sie mit der zuständigen Stelle.

Lassen Sie Sie beraten - die Einrichtung einer Betreuung kann für einen kurzen oder langen Zeitraum eine gute Sache sein.